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KGV Böhlerfeld e.V. 1949

Schnittverbot ab 1. März

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Bekanntmachung:
Schnittverbot ab 1. März:


Hecken und Bäume zum richtigen Zeitpunkt schneiden
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

 

Grund ist das Bundesnaturschutzgesetz. Es schützt vor allem wild lebende Tiere und deren Lebensräume. Die in § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz aufgezählten Gehölze wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune dürfen deshalb zwischen dem 1. März und 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Vögel können in dieser Zeit ungestört brüten und Eichhörnchen in den Bäumen ihre Jungen großziehen. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer heftigen Geldbuße geahndet werden kann: Bis zu 10.000 Euro können fällig werden.


Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Kranke Bäume oder Gehölze dürfen jederzeit entfernt werden.

Mit herzlichen Grüßen
Euer Vorstand

Einfahrzeiten

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Bekanntmachung:
Einhaltung der Einfahrzeiten

Liebe Gartenfreundinnen,
liebe Gartenfreunde,


im Rundschreiben vom 10. Dezember 2018 wurde erneut auf die Einhaltung der Einfahrzeiten hingewiesen.

Wir bitten ein letztes Mal um die Einhaltung der Gartenregelungen!


Zu folgenden Zeiten ist die Einfahrt verboten!
Montags bis samstags, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sonntags: keine Einfahrt
Diese Regelung gilt 365 Tage im Jahr!

 

Der Vorstand

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