Kleingärtnerverein Böhlerfeld e.V. 1949
Bekanntmachung:
Schnittverbot ab 1. März:
Hecken und Bäume zum richtigen Zeitpunkt schneiden
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
Grund ist das Bundesnaturschutzgesetz. Es schützt vor allem wild lebende Tiere und deren Lebensräume. Die in § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz aufgezählten Gehölze wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune dürfen deshalb zwischen dem 1. März und 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Vögel können in dieser Zeit ungestört brüten und Eichhörnchen in den Bäumen ihre Jungen großziehen. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer heftigen Geldbuße geahndet werden kann: Bis zu 10.000 Euro können fällig werden.
Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Kranke Bäume oder Gehölze dürfen jederzeit entfernt werden.
Mit herzlichen Grüßen
Euer Vorstand